Aktuelle Wettgutscheine in der Schweiz: was es 2026 wirklich gibt
Geprüft am 19. Oktober 2026 gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der Schweizer Veranstalter.

Wer in der Schweiz nach «Wettgutscheinen» sucht, stösst auf eine ungewöhnliche Marktlandschaft. Zwei Veranstalter haben eine Bewilligung, beide sind gleichzeitig Lotteriegesellschaften, und ihre Gutscheinaktionen fallen klein aus, weil das Geldspielgesetz Gratisspiele und Gutschriften an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht bindet. Was übrig bleibt, sind Quotenboosts, ein Kombiboost und gelegentlich ein paar Franken Spielguthaben, die nicht ausgezahlt werden können. Wer daneben noch nach «Wettgutscheinen ohne Einzahlung» oder «Aktuelle Wettgutscheine» sucht, landet schnell bei Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz.
Im Folgenden werden die Aktionen der beiden Schweizer Veranstalter 2026 beleuchtet, die daran geknüpften Bedingungen erläutert und die tatsächliche Kalkulation für den Spielenden untersucht.
Die Rangliste der Wettgutschein-Angebote 2026
Die Rangliste vergleicht Gutscheinaktionen nach dem, was sie dem Spielenden tatsächlich bringen: Höhe der Gutschrift oder des Boosts, Frist, ob der Einsatz mit dem Gewinn zurückkommt, und welche Bedingungen den Gegenwert schmälern. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann nur bei einem Veranstalter spielen; wer in der Romandie wohnt, beim anderen. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind in der Tabelle aufgenommen, weil sie in der Suche ständig auftauchen, aber sie sind keine Alternative inländischen Spielens, sondern eine andere Risikoklasse.

| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (BGS, SR 935.51; Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (BGS, SR 935.51; Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Interwetten | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Roobet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| AmunRa | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle trägt die wichtigste Tatsache an dieser Stelle schon vor sich her: Bei Wettgutscheinen in der Schweiz gibt es zwei lizenzierte Anbieter und eine ganze Reihe von Marken ohne Bewilligung, die mit «Gutschein», «Free Bet» und «Aktuelle Aktionen» werben. Wer ein deutsches Gesetz auf Schweizer Boden anwendet, braucht eine Schweizer Bewilligung; eine Lizenz aus Malta oder Curaçao hat hier keine Kraft.
Wie die Tabelle zu lesen ist
Eine «Schweizer Bewilligung» in der zweiten Spalte bedeutet: Der Veranstalter hat von der Gespa eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel erhalten, und sein Angebot läuft innerhalb des ihm zugewiesenen Vertragsgebiets. Eine fehlende Bewilligung bedeutet nicht zwingend, dass die Marke gar keine Lizenz hat – sie hat nur keine, die in der Schweiz anerkannt wird. Die Sperrliste der Gespa enthält am Ende von 2025 über 600 Domain-Adressen ausländischer Anbieter; dass eine Marke heute erreichbar ist, sagt nichts darüber, ob sie morgen noch aufrufbar ist.

Die Spalte «Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz» macht sichtbar, dass die beiden Schweizer Anbieter Genossenschaften bzw. eine société mit Sitz in Basel und Lausanne sind, deren Reinertrag gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zufliesst. Die ausländischen Marken treten als private Gesellschaften auf, die keinem Schweizer Aufsichtszwang unterstehen.
Was die Tabelle nicht zeigt
Sie zeigt nicht die Aktion selbst, also nicht den Bonus, die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande mit ihren 7’000 Gutschriften à an sieben Aktionstagen, den Sporttip-Kombiboost mit 5 % bis 100 % Bonus auf den Nettogewinn, oder die Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip. Diese Aktionen stehen in den Abschnitten zu den Schweizer Veranstaltern. Wer eine konkrete Aktion mit einer konkreten Zahl sucht, springt dorthin. Die Tabelle hier ist die Marktübersicht: Wer darf in der Schweiz überhaupt ein Gutschein-Geschäft betreiben, und wer wirbt nur damit.

Wettgutscheine in der Schweiz – Grundlagen
Ein Wettgutschein ist im Schweizer Recht kein beliebiges Marketing-Instrument. Er ist ein Gratisspark oder eine Gutschrift im Sinne von Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes (BGS, in Kraft seit 1. Januar 2019) und braucht darum die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Gespa hat im E5acht aus dem Jahr 2025 insgesamt 32 solcher Zustimmungen erteilt – 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ohne diese Zustimmung darf kein bewilligter Veranstalter einen Gutschein auf den Markt bringen, und kein unbewilligter Anbieter darf in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten.
Was ein Wettgutschein ist und was nicht
In der Werbung heisst «Wettgutschein» oft: ein Stück Papier mit einem Schweizer Bonus, eine Gratiswette, ein Bonus auf die erste Einzahlung, ein Cashback auf verlorene Wetten. Im Alltag des Schweizer Marktes heisst es meistens etwas anderes: ein befristetes Spielguthaben, das nicht ausgezahlt werden kann, oder ein Quotenboost, der den möglichen Gewinn um einen Prozentsatz erhöht, ohne den Einsatz zu verändern. Die Loterie Romande hat in der Wintersaison 2025/26 an den Spieltagen der National-League-Teams einen Code verteilt, der nach Eingabe im verifizierten Konto 7 AKW-Franken Spielguthaben ins Wallet gebucht hat – 7 Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, und nicht auszahlbar. Das ist die Form, die ein Wettgutschein in der Schweiz hat: klein, befristet, an ein Konto gebunden, ohne Auszahlungsanspruch.

Warum das Angebot in der Schweiz klein ausfällt
Die Logik des Gesetzes führt direkt in diese Knappheit. Ein Gratisspiel oder eine Gutschrift erhöht die Spielanreize, und genau das soll die Aufsicht im Einzelfall prüfen. Sie schaut auf die Höhe, die Zielgruppe, die Spielerschutzregeln, und sie kann die Zustimmung an Auflagen binden. Das ist der Grund, warum die Schweizer Veranstalter mit ihren Aktionen unter dem Radar bleiben: 7 AKW-Franken hier, ein paar Prozent Bonus auf eine 4er-Kombi dort, ein 20-%-Boost auf eine 7er-Kombi. Das ist alles, was die Gespa mitträgt.
Was ein Gutschein bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kostet
Ausländische Marken locken in der Regel mit deutlich höheren Beträgen: 100 % auf die erste Einzahlung, Gratiswetten im dreistelligen Euro-Bereich, wöchentliche Cashback-Aktionen. Das klingt nach viel, hat aber seinen Preis. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle, keine Garantie, dass das Geld überhaupt ausgezahlt wird. Die Gespa führt eine Sperrliste mit über 600 Domain-Adressen, die Schweizer Internetprovider per DNS-Sperre blockieren. Eine Marke, die heute erreichbar ist, kann morgen auf der Liste stehen. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzraums – und das ist nicht ein technisches Detail, sondern der Punkt, an dem die Frage «Wettgutschein ja oder nein» zur Frage «Schweizer Recht oder anderes Recht» wird.

Die Rechtslage: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Die Schweiz hat das Glücksspiel neu geordnet. Das Geldspielgesetz (BGS) unterscheidet zwischen Geldspielen in einem Geldspielbetrieb (Spielbanken, beaufsichtigt durch die ESBK) und Grossspielen (Lotterien, Sportwetten, Geschicklichkeitsspiele, beaufsichtigt durch die Gespa). Sportwetten sind Grossspiele und fallen damit unter die Gespa und nicht unter die ESBK. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel. Wer beides hat, darf das Spiel anbieten, und zwar «nur in der Schweiz» – eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat hier keine Kraft.
Die beiden Veranstalter mit Bewilligung
Das Gesetz hat die Zahl der Anbieter für Lotterien und Sportwetten begrenzt: zwei. Swisslos, mit Sitz in Basel, organisiert die Sportwetten unter dem Namen Sporttip im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, von Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne, organisiert das gleiche unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Ein Online-Konto bei Swisslos bekommen nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; bei der Loterie Romande nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Westschweizer Kantonen. Wer im Wallis wohnt, kann nicht online bei Swisslos spielen, und wer in Zürich wohnt, nicht online bei der Loterie Romande. Diese Zuordnung ist im Gesetz verankert und gilt auch dann, wenn ein Spieler die Grenze überschreitet.

Was die Bewilligungspflicht praktisch bedeutet
Wer in der Schweiz Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung anbietet, macht sich strafbar. Die Strafbestimmungen sehen bei gewerbsmässigem Handeln Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor; das Werben für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist eine Übertretung, die mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden kann. Die Spielenden selbst werden in der Schweiz nicht bestraft, aber ihre Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Stelle, die ihre Auszahlung sichert. Wer mit einem ausländischen Anbieter spielt, hat darum nicht einfach «eine andere Marke» gewählt, sondern eine andere Risikoklasse.
Welche Sportarten und Märkte bewilligt sind
Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden: Wetten auf das Wetter, auf politische Ereignisse, auf Castingsshows in Playoff-Form. Eckball- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein eigener E-Sport-Bereich. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe werden nicht bewettet. Diese Liste ist die operative Grenze, an der jeder Schweizer Veranstalter sein Wettprogramm ausrichtet.
Werbung: was erlaubt ist und was nicht
Werbung für Glücksspiel darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft. Ein Gutschein-Code auf einem Plakat in einem Westschweizer Stadion ist eine Gratisspiel-Gutschrift im Sinne des Gesetzes und braucht eine vorgängige Zustimmung; ein Gutschein-Code in einem Werbe-E-Mail eines ausländischen Anbieters ist in der Schweiz verbotene Werbung für ein nicht bewilligtes Spiel. Beide können «Wettgutschein» heissen – die eine ist zugelassen, die andere nicht.
Spielerschutz bei Wettgutscheinen
Wer einen Gutschein einlöst, setzt trotzdem eigenes Geld. Der Schutz des Spielenden hängt nicht am Format der Aktion, sondern an den Regeln, die unabhängig davon gelten: Verlustlimiten, Spielsperre, Identitätsprüfung, eine Spielrechnung pro Person. Ein Gutschein hebt keinen dieser Schutzmechanismen auf. Im Gegenteil – die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen einen Sporttipp an eine minderjährige Person verkauft. Wer online spielt, geht diesen Weg nicht, aber der Befund zeigt, wie wichtig die Online-Identitätsprüfung ist: Sie ist die einzige harte Fassade im System.

Verlustlimiten: vor der ersten Wette festlegen
Bevor die erste Wette bei Sporttip platziert wird, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Diese Limite sind nicht Schikanen, sondern Selbstbindung: Wer sie setzt, kann nicht mehr verlieren, als er zu verlieren bereit ist, und eine Erhöhung ist nicht im Affekt möglich. Wer einen Gutschein einlöst, hat diese Limite bereits hinter sich – der Gutschein wird im selben Konto verbucht, auf dieselben Limiten angerechnet.
Spielsperre und Ausschlussregister
Bei Swisslos kann der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesperrt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und im Fürstentum Liechtenstein. Eine Spielsperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus, von der normalen Wette bis zum Gutschein, der noch nicht eingelöst ist. Wer sich selbst sperrt, gibt damit jeden Anspruch auf das Spielguthaben und auf das, was noch im Wallet liegt, bis die Sperrung am Ende der Frist aufgehoben wird – und auch dann nur auf Antrag und mit Beteiligung einer Fachstelle.

Identitätsprüfung und ein Konto pro Person
Zur Online-Registrierung bei Swisslos sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre erforderlich. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird durch das Auslesen eines hochgeladenen Ausweises und den Vergleich mit Adressdatenbanken geprüft. Wer bei Sporttip wettet, ist damit namentlich bekannt, und ein Gewinn wird auf das im eigenen Namen lautende Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Eine Auszahlung an eine fremde IBAN ist ausgeschlossen; anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Markt nicht.
Selbsttest und Fremdschutz
Wer den Verdacht hat, dass das eigene Spielverhalten aus dem Ruder läuft, kann sich an die Fachstellen der Kantone wenden. Die Gespa verlangt, dass jeder Veranstalter einen selbstgewählten Spielstopp von bis zu sechs Monaten anbietet, und eine Spielsperre kann nur unter Beteiligung einer Fachstelle aufgehoben werden. Wer Schulden hat oder suchtgefährdet ist, kann von Amtes wegen gesperrt werden. Ein Gutschein-Code, der noch im Posteingang liegt, wird mit der Sperrung wertlos, und der Gewinn aus einer Wette vor der Sperrung wird nach den Regeln der Aktion ausgezahlt – nicht weil die Sperrung das Spiel rückwirkend ungeschehen macht, sondern weil die Wette vor der Sperrung rechtmässig war.
Wettgutscheine, Gratiswetten und Aktionen der Schweizer Veranstalter
Die Schweizer Veranstalter haben kein Bonusset von Wetten im Stil ausländischer Anbieter. Sie haben drei Aktionsformate: Quotenboosts und Profitboosts auf ausgewählte Prematch-Einzelwetten, einen Kombiboost, der mit der Anzahl der Voraussagen wächst, und gelegentlich kleine Gratisspielguthaben, die an eine Aktion gebunden sind und nicht ausgezahlt werden können. Wer einen Wettgutschein sucht, der den Einsatz mit dem Gewinn auszahlt und keinen Mindesteinsatz fordert, der ist in der Schweiz falsch.
Sporttip: Kombiboost, Quotenboosts, Profitboosts
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der Einsatz ist limitiert; die Gewinnerhöhung ebenfalls. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine 4er-Kombi mit Quoten 2 für 20 CHF 10 setzt und gewinnt, erhält 20 CHF 40 Bruttogewinn, 20 CHF 30 Nettogewinn, 20 CHF 1.50 Boost – kein Vermögen, aber ein kleiner Aufschlag, der nichts kostet ausser der richtigen Anzahl Voraussagen.
Daneben gibt es bei Sporttip der Quotenboosts und Profitboosts auf ausgewählte Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Spielenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die Form, in der ein «Wettgutschein» bei Sporttip daherkommt – nicht als Gutschein-Code, sondern als vorab ausgewählte Aktion im Wettprogramm.
Loterie Romande: Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»
Die Loterie Romande hat in der Wintersaison 2025/26 an den Spieltagen der National-League-Teams in den Stadien einen Code verteilt, der nach Eingabe im verifizierten Konto 10 CHF Spielguthaben ins Wallet gebucht hat. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen, insgesamt 7’000 Stück. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer das Guthaben auf eine Wette setzte und gewann, behielt den Gewinn; das Guthaben selbst konnte nicht ausgezahlt werden. Das ist das Format eines Schweizer Wettgutscheins: eine kleine Gutschrift, die ins Wallet fliesst, dort bleibt, bis sie eingesetzt oder verfällt, und nie als Bargeld auf dem Konto landet.
Bedingungen, die an die Aktionen gekoppelt sind
Die Aktionen der Schweizer Veranstalter sind an die Spielregeln gekoppelt, nicht an einen separaten Aktionenkatalog. Bei Sporttip gilt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten von CHF 1 und der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette von CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsobergrenze bei CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben bei maximal CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist in beiden Fällen nicht auszahlbar.
Was die Aktionen nicht können
Keine der Schweizer Aktionen ersetzt eine fehlende Bewilligung. Keine verdoppelt die erste Einzahlung, kein Cashback auf verlorene Wetten, kein wöchentlicher Reload-Bonus. Wer solche Angebote in der Werbung sieht, kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, sieht vielleicht einen höheren Bonus auf dem Wettschein, hat aber keinen Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Auszahlungsgarantie.
Aktionen bewerten: was ein Wettgutschein tatsächlich wert ist
Eine Aktion ist nicht das, was auf dem Plakat steht. Sie ist das, was nach Abzug der Bedingungen übrig bleibt. Drei Grössen entscheiden: die Höhe des Bonus, die Frist, in der er umgesetzt werden muss, und der Markt, auf dem er umgesetzt wird. Wer eine 10-CHF-Gutschrift bekommt, die 30 Tage gültig ist, hat nominal 10 CHF; wer sie auf einem Markt mit einem Schlüssel von 90 % einsetzt, hat real effektiver 9 CHF, und wer Pech hat, hat real effektiver 0 CHF. Wer einen 100-%-Bonus auf 100 CHF bekommt, hat nominal 100 CHF mehr; muss aber ein Vielfaches davon auf einem Markt mit dem üblichen Schlüssel umsetzen, und das kostet im Mittel den Buchmachermargin.
Der Marktmargin als verdeckter Preis
Jede Wette hat einen eingebauten Preis, den Marktmargin. Bei einer Zwei-Wege-Wette mit Quoten 1.90 und 1.90 beträgt der Auszahlungsschlüssel 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.5263 – also 52,63 %, und der Marktmargin 47,37 %. Bei einer Drei-Wege-Wette (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) mit Quoten 2.10, 3.40, 3.60 beträgt der Auszahlungsschlüssel 0.8881 – 88,81 %, der Marktmargin 11,19 %. Wer ein Spielguthaben auf einem Markt mit hohem Margin umsetzt, verliert einen grossen Teil des Guthabens an die Marge, bevor ein Gewinn überhaupt möglich ist. Wer auf einem Markt mit niedrigem Margin spielt, behält mehr. Die Wahl des Marktes ist Teil der Aktion – die Werbung sagt darüber nichts.
Beispielrechnung: Gratisspielguthaben auf einer Zwei-Wege-Wette
Eine Gutschrift über 10 CHF wird auf einer Zwei-Wege-Wette mit Quoten 1.90 und 1.90 eingesetzt. Der erwartete Verlust bei dieser Wette ist 10 × 47,37 % = 4,74 CHF, der erwartete Nettogewinn 10 × 52,63 % = 5,26 CHF. Wer das Guthaben verliert, verliert die 10 CHF vollständig; wer gewinnt, erhält 10 × 1.90 = 19 CHF, davon 10 CHF reiner Einsatz und 9 CHF Gewinn – das Guthaben selbst wird nicht ausgezahlt. Der Erwartungswert des Guthabens liegt unter 0, weil die Marge über die Hälfte des Einsatzes frisst, und der Erwartungswert des Gewinns aus dem Gewinnfall liegt bei knapp der Hälfte des Gewinns. Wer das Guthaben als «10 CHF gratis» liest, hat den Preis nicht mitgerechnet.
Beispielrechnung: Kombiboost auf einer 4er-Kombi
Eine 4er-Kombi wird mit Einzelquoten von 2.00, 2.00, 2.00 und 2.00 abgeschlossen, die Gesamtquote beträgt 16.00, der Einsatz 10 CHF, der Nettogewinn ohne Boost 150 CHF. Der Kombiboost auf 4 Voraussagen erhöht den Nettogewinn um 5 %, also um 7,50 CHF auf 157,50 CHF. Der Bruttogewinn steigt von 160 CHF auf 167,50 CHF. Der erwartete Verlust dieser 4er-Kombi liegt bei 10 × (1 – 100 %) – und der Auszahlungsschlüssel einer 4er-Kombi mit Gesamtquote 16.00 ist 1 ÷ (1/16.00) = 6,25 %, also liegt der erwartete Verlust bei 10 × 93,75 % = 9,38 CHF. Der Boost von 7,50 CHF verringert den erwarteten Verlust auf 1,88 CHF. Wer 5 CHF Boost auf 10 CHF Einsatz erhält, hat nicht 50 % geschenkt bekommen, sondern einen kleinen Teil des erwarteten Verlusts erstattet.
Der Unterschied zwischen Gutschrift und Boost
Eine Gutschrift ist ein Betrag, der eingesetzt werden kann und bei dem der Einsatz bei einem Verlust verloren ist. Ein Boost ist eine Erhöhung des Gewinns ohne Erhöhung des Einsatzes. Bei einer Gutschrift trägt der Spielende das volle Risiko des Einsatzes; bei einem Boost trägt er das Risiko des Einsatzes ohne den Gewinnaufschlag. Numerisch sind beide dasselbe (eine Erhöhung des erwarteten Gewinns um einen festen Betrag), aber die Mechanik ist unterschiedlich: Bei einer Gutschrift muss der Spielende das Guthaben aktiv einsetzen, bei einem Boost wird der Gewinn passiv erhöht. Beide sind in der Schweiz an die vorgängige Zustimmung der Gespa gebunden.
Warum die «gratis»-Formulierung nicht hält
«Gratis» setzt voraus, dass die Gegenseite nichts zurückverlangt. Im Fall eines Wettgutscheins ist die Gegenseite der Marktmargin, und der Marktmargin nimmt im Schnitt zwischen 2 und 15 Prozent des Einsatzes, je nach Markt und Anbieter. Hinzu kommen die Frist (das Guthaben verfällt nach 30 Tagen), der Mindesteinsatz (manche Aktionen verlangen eine Mindestquote oder eine Mindestanzahl Voraussagen) und die Auszahlungsbeschränkung (das Guthaben selbst wird nicht ausgezahlt). Wer «gratis» buchstabengetau liest, kommt zu kurz.
Die Anbieter im Profil
Swisslos Sporttip – die Schweizer Veranstalterin der Deutschschweiz
Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, organisiert die Sportwetten unter dem Namen Sporttip im Vertragsgebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht führt die Gespa. Wer in diesen Kantonen wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen, sofern mindestens 18 Jahre alt, mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, ohne bestehende Spielsperre, und mit einer Identitätsprüfung per Ausweis-Upload. Die Aktionen sind Quotenboosts und Profitboosts auf Prematch-Einzelwetten sowie der Kombiboost auf Kombinations- und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen und Mindestquote 1.50 – ein kleines Format, das die Gespa mitträgt, und das ist die Grenze des Angebots.
Wettgutscheine im engeren Sinne – ein Guthaben, das ins Wallet gebucht und dort für Wetten eingesetzt wird – vergibt Swisslos in unregelmässigen Abständen, gelegentlich an Spieltagen oder zu besonderen Anlässen, jeweils mit Zustimmung der Gespa. Das Guthaben ist befristet (in den vergangenen Aktionen 30 Tage) und nicht auszahlbar; ein Gewinn, der mit dem Guthaben erzielt wird, wird ausgezahlt. Wer auf den Sporttip-Kombiboost setzt, hat einen kleinen Aufschlag auf den Nettogewinn; wer ein Gratisspielguthaben bekommt, hat einen kleinen Betrag im Wallet, der nur dort eingesetzt werden kann. Beide sind das, was der Schweizer Markt an Wettgutscheinen hergibt.
Für wen Swisslos die richtige Adresse ist: für Spielende mit Wohnsitz in der Deutschschweiz, in Tessin oder Liechtenstein, die eine Schweizer Bewilligung, einen Schweizer Schutz und ein kleines, reglementiertes Aktionsformat erwarten. Wer einen grösseren Bonus, ein Casino-Angebot oder eine breitere Auswahl an Wettmärkten sucht, wird bei Sporttip nicht fündig – und genau das ist die Konsequenz aus dem Schweizer Recht.
Loterie Romande Jouez Sport – die Veranstalterin der Romandie
Die Loterie Romande, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, organisiert die Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung folgt demselben Muster wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen, nach Identitätsprüfung und ab 18 Jahren.
Die Aktionen sind, was Schweizer Aktionen sind: kleine Gratisspielguthaben, gelegentlich an besondere Anlässe gebunden, immer mit Zustimmung der Gespa, immer nicht auszahlbar. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» in der Wintersaison 2025/26 ist das Muster: 7’000 Stück à 10 CHF Spielguthaben, an sieben Aktionstagen in den Stadien der National-League-Teams verteilt, 30 Tage gültig. Wer eine Wette mit dem Guthaben gewinnt, behält den Gewinn; das Guthaben wird nicht ausgezahlt. Das ist die Form eines Schweizer Wettgutscheins – und sie ist in der Romandie nicht anders als in der Deutschschweiz.
Für wen die Loterie Romande die richtige Adresse ist: für Spielende mit Wohnsitz in der Romandie, die eine Schweizer Bewilligung und einen Schutz nach Schweizer Recht erwarten. Wer nicht in einem der sechs Kantone wohnt, kann kein Online-Konto eröffnen; wer einen grösseren Bonus oder ein breiteres Wettprogramm sucht, ist bei der Loterie Romande falsch – und auch das ist die Konsequenz aus dem Gesetz.
BetAlright – ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright wirbt mit einem breiten Wettprogramm und Bonusaktionen im Stil ausländischer Anbieter. Der Anbieter verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da auch ausländische Lizenzen hier rechtlich wirkungslos sind (Art. 4 BGS), agiert die Marke ausserhalb des Schweizer Schutzraums: kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Aufsicht und keine Schweizer Rekursstelle. Zudem droht die Sperrung der Domain durch Schweizer Internetprovider. Wer mit einem Gutschein-Code solcher Anbieter spielt, riskiert zudem die Teilnahme an einer hier verbotenen Werbung.
Für Schweizerinnen und Schweizer ist BetAlright keine Option. Eine Schweizer Bewilligung existiert nicht, der Anbieter unterliegt keiner Schweizer Aufsicht. Wer trotz der DNS-Sperre dort wettet, trägt das volle Risiko eines Ausfalls ohne rechtlichen Rückhalt.
Interwetten – ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten ist eine alte europäische Marke mit einer Lizenz in Malta. Auch diese Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Die Gespa hat Interwetten namentlich als Beispiel für Domain-Hopping genannt – eine Marke, die auf der Sperrliste steht und über andere Domains erreichbar gemacht wird. Wer bei Interwetten spielt, hat keinen Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Garantie. Eine Auszahlung hängt am Verhalten des Anbieters, nicht an einer Schweizer Behörde.
Interwetten ist in der Schweiz ebenfalls nicht zugelassen und steht auf der Sperrliste der Gespa. Das Fehlen einer Schweizer Bewilligung bedeutet für Spielende den kompletten Verzicht auf den hiesigen Schutzrahmen.
Roobet – ohne Schweizer Bewilligung
Roobet tritt mit einem Krypto-Casino-Angebot und Sportwetten auf. Eine Schweizer Bewilligung hat es nicht. Eine Lizenz aus Curaçao hat in der Schweiz keine Kraft. Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Markt nicht möglich; wer bei Roobet spielt, bewegt sich in einem anderen Rechtsraum. Die Domain kann auf der Sperrliste stehen.
Für Schweizerinnen und Schweizer ist Roobet keine Alternative, da jegliche Bewilligung fehlt. Wer dort spielt, begibt sich ausserhalb der Reichweite Schweizer Aufsichtsbehörden.
Funbet – ohne Schweizer Bewilligung
Funbet wirbt mit einem breiten Wettprogramm, einem Casino-Bereich und Bonusaktionen. Das Angebot ist hierzulande ohne Bewilligung und daher rechtlich nicht legitimiert. Spielende geniessen weder Schutz noch staatliche Aufsicht oder Garantien.
Funbet verfügt über keine Schweizer Lizenz und ist daher ausserhalb des rechtlich geschützten Raums. Eine Teilnahme birgt daher erhebliche Risiken für die Spielenden.
Cloudbet – ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet tritt mit einem Bitcoin-Krypto und Wettangebot auf. Eine Schweizer Bewilligung hat es nicht. Eine Lizenz aus Curaçao hat in der Schweiz keine Kraft. Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Markt nicht möglich. Die Domain kann auf der Sperrliste stehen.
Cloudbet bietet kein bewilligtes Angebot in der Schweiz an. Der Anbieter entzieht sich jeglicher Kontrolle durch die Gespa.
AmunRa – ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa wirbt mit einem ägyptisch-thematisierten Casino- und Wettangebot. Da eine Schweizer Bewilligung fehlt, ist der Anbieter hierzulande nicht zugelassen und steht ausserhalb jeglicher rechtlicher Kontrolle. Spielende gehen dabei ein hohes Risiko ohne Schweizer Schutz ein.
Wer bei AmunRa spielt, begibt sich in einen nicht beaufsichtigten Bereich, da eine Schweizer Lizenz fehlt. Die Rechtssicherheit für den Spielenden ist hier nicht gegeben.
1xBet – ohne Schweizer Bewilligung
1xBet ist eine grosse internationale Marke mit einer Lizenz in Curaçao. Auch diese Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Die Gespa hat 1xBet als Beispiel für eine Marke genannt, die auf der Sperrliste steht und über Domains in andere Länder umgeleitet wird. Wer bei 1xBet spielt, hat keinen Schweizer Schutz.
1xBet ist in der Schweiz nicht lizenziert und wird behördlich blockiert. Eine Nutzung ist daher grundsätzlich nicht ratsam.
DirectionBet – ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet wirbt mit einem Wettprogramm und Bonusaktionen. Ohne entsprechende Schweizer Bewilligung operiert der Anbieter illegal. Spielende finden hier keinen Schweizer Schutz vor.
DirectionBet agiert ohne Schweizer Genehmigung. Es gibt keine Stelle, an die sich Spielende im Streitfall wenden könnten.
Steuern auf Wettgutscheine und Wettgewinnen
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die bundesrechtliche Schwelle liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, und die kantonale Steuerpraxis unterscheidet sich – Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen. Eine typische Wettgutschrift von 10 CHF liegt so weit unter jeder Schwelle, dass keine Steuer und kein einfacher Steuerabzug anfallen. Eine typische Wette mit einem Gewinn im dreistelligen Bereich ebenso.
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann den Gewinn als Einkommen erfassen – in Thurgau unabhängig vom Betrag, in anderen Kantonen nach der jeweiligen Praxis. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz – wer eine solche behauptet, irrt sich.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es Wettgutscheine bei den Schweizer Organisatoren, und wer muss sie genehmigen?
Ja, aber das Angebot ist klein und befristet. Gratisspiele und Gutschriften brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 hat sie 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer einen Wettgutschein ohne diese Zustimmung anbietet, verstösst gegen das Gesetz.
Was bedeutet ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?
Ein Gutschein ohne Einzahlung ist ein Spielguthaben, das ohne eigene Einzahlung ins Wallet gebucht wird. Bei der Loterie Romande waren das in der Wintersaison 2025/26 10 CHF pro Code, an 7 Aktionstagen verteilt, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das Guthaben muss innerhalb der Frist eingesetzt werden; der Gewinn aus einer erfolgreichen Wette wird ausgezahlt, das Guthaben selbst nicht.
Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?
Nein. Bei Sporttip und bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar; es wird im Wallet verbucht, kann nur für Wetten eingesetzt werden und verfällt nach Fristablauf. Der Gewinn aus einer erfolgreichen Wette wird separat ausgezahlt, nicht zusammen mit dem nicht ausgezahlten Guthaben. Wer mit einem Gutschein 10 CHF auf Quote 2.00 setzt und gewinnt, erhält 20 CHF Bruttogewinn, davon 10 CHF Gewinn – das ursprüngliche Guthaben wird nicht zurückgezahlt.
Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen solcher Aktionen?
Bestandskundengutscheine sind in der Schweiz selten und fallen klein aus. Die Aktionen, die es gibt – der Sporttip-Kombiboost, Quotenboosts, Profitboosts und gelegentliche Gratisspielguthaben – richten sich sowohl an neue als auch an bestehende Kunden, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind. Die Grenze liegt nicht im Bestandskundenstatus, sondern in der Bewilligung: Jede Aktion braucht die Zustimmung der Gespa, jede Auszahlung erfolgt nach den Regeln des Veranstalters, und Gratisspielguthaben bleibt nicht auszahlbar.
Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?
Ja. Verlustlimiten gelten unabhängig von der Zahlungsquelle – eigenes Spielguthaben und Gratisspielguthaben werden auf dieselbe Limite angerechnet. Eine Spielsperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus, einschliesslich noch nicht eingelöster Gutscheine. Wer sich selbst sperrt, gibt damit den Anspruch auf das im Wallet liegende Guthaben bis zum Fristablauf und bis zur Aufhebung mit Fachstellenbeteiligung ab. Gutscheine sind kein Schlupfloch an der Spielsperre vorbei.
Wie wird der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag berechnet sich aus Einsatz mal Quote; bei einer Kombinationswette aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird das Guthaben aus einem Gutschein eingesetzt und die Wette geht auf, wird der Gewinn nach Einsatz mal Quote berechnet; das eingesetzte Guthaben wird nicht zusätzlich zurückgezahlt.
Tipps – Wettgutscheinch.com
Inhalt erstellt vom Team «Wettgutscheinch.com»
